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Grundsätze der Honorierung von Referententätigkeiten in der Lehrerfortbildung
1.1
1.2
1.3
2.1
2.2
Inhalt
in Kraft ab: 19.09.2001
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1.3
Wenn die Referententätigkeit zum Hauptamt gehört, benötigt der Beamte zu deren Ausübung ggf. eine Dienstreisegenehmigung, bei Zuordnung zum Nebenamt ggf. Dienstbefreiung.
2.
Honorierung der Referententätigkeit