Inhalt
II.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 13 TV-L und höher
- 1.
Für die Regelung der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 13 TV-L und höher ist das Staatsministerium des Innern zuständig.
Es kann den nachgeordneten Beschäftigungsdienststellen für ihren Dienstbereich arbeitsrechtliche Aufgaben allgemein oder im Einzelfall zuweisen.
- 2.
Abschnitt I dieser Bekanntmachung gilt entsprechend.